| Kriterium | LMenergy (Testsieger) | INSTADRIVE | Carbonify | epuls (Bester Sofortauszahler) | VERBUND | CO2prämie.at | ÖAMTC ePrämie | elequo | Salzburg AG | Elektrovorteil | WirkaufenDeineTHG |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Siegel | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | Siegel (https://www.dietester.de/preise-lizenzen) | – |
| Zum Anbieter | https://www.lm-energy.at/privatkunden/e-mobility/thg-praemie-2026/ | https://thg.insta-drive.com/at | https://www.carbonify.at | https://www.epuls.at | https://www.verbund.com/de/privat/e-mobilitaet/thg-praemie | https://www.co2praemie.at | https://www.oeamtc.at/thema/elektromobilitaet/oeamtc-epraemie-61497266 | https://elequo.at/ | https://www.salzburg-ag.at/e-mobilitaet/ladeloesungen/thg-praemie.html | https://www.elektrovorteil.at | https://www.wirkaufendeinethg.de/at |
| Garantierter Auszahlungsbetrag (60%) – Fixprämie 2026 (€) | 160,00 € | 130,00 € | 125,00 € | 122,00 € | 125,00 € | 120,00 € | 125,00 € | 125,00 € | 120,00 € | 125,00 € | 100,00 € |
| Garantierter Auszahlungsbetrag (60%) – Punkte Fixprämie | 100% | 81,2% | 78,1% | 76,2% | 78,1% | 75,0% | 78,1% | 78,1% | 75,0% | 78,1% | 62,5% |
| Auszahlungszeitpunkt (10%) – Auszahlungszeitpunkt | nach erfolgreicher UBA-Bestätigung, Juni/Juli Folgejahr | Klassik: nach UBA-Bescheid (Herbst 2027) | Klassik: Auszahlung nach UBA-Bestätigung; laut Anbieter erfahrungsgemäß Juli/August 2027. | TOP nach UBA-Bescheid (Oktober 2027) | Herbst 2027 nach UBA-Bescheid | ca. August des Folgejahres / nach finaler UBA-Prüfung | bis September 2027 / nach UBA-Zertifizierung | nach erfolgreicher Zertifizierung / UBA-Bestätigung | spätestens 30.09.2027 | regulär nach UBA-/Behördenprüfung; voraussichtlich 2. Jahreshälfte des Folgejahres | Oktober des Folgejahres, also für 2026 voraussichtlich Oktober 2027 |
| Auszahlungszeitpunkt (10%) – Punkte Auszahlungszeitpunkt | 60,0% | 50,0% | 50,0% | 50,0% | 50,0% | 50,0% | 50,0% | 40,0% | 50,0% | 50,0% | 50,0% |
| Höhe Sofortauszahlung (5%) – Sofortauszahlung (€) | 0,00 € | 98,00 € | 110,00 € | 112,00 € | 0,00 € | 100,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| Höhe Sofortauszahlung (5%) – Punkte Sofortauszahlung | 40,0% | 92,5% | 98,9% | 100% | 40,0% | 93,6% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% | 40,0% |
| Webauftritt (10%) – Webauftritt | Großer, klarer Energieversorger-Auftritt: 160 € prominent im Header, klare Vorteils-Bullets (garantierte Auszahlung, kein Risiko) und strukturierte FAQ; Antrag läuft über die Partnerplattform ladestellenbonus.at. | Übersichtliche Tarifkarten (130 € für 2026, 98 € Express, 300 € Kombi 2026+2027); irritierend ist die Header-Werbung mit ‚€ 300', die den Zweijahres-Kombiwert und nicht die Jahresprämie zeigt. | Moderne, einheitliche Plattform mit klaren Klassik-/Express-Karten (125 €/110 €); sauber aufgebaut, aber Preise laden nur mit JavaScript. | Groß, klar und einheitlich: eigenständiger AT-Auftritt, Fix- und Sofortoption (122 € / 112 €) transparent nebeneinandergestellt, saubere AGB- und FAQ-Struktur. | Großer, einheitlicher Konzernauftritt: 125 € klar ausgewiesen, Drei-Schritte-Erklärung und Auszahlungstermin (Herbst 2027) transparent; THG als Marken-Front, Vertragspartner ist carbonify ATW. | Klein, aber übersichtlich: Drei-Varianten-Modell (RASANT/PROFIT/GRANIT) klar gegenübergestellt, Beträge eindeutig; Domain läuft über einen Punycode-Redirect. | Großer, einheitlicher Verbandsauftritt: 125 € klar kommuniziert, ausdrücklicher Hinweis, dass keine ÖAMTC-Mitgliedschaft nötig ist; Vermarktungspartner Shell Austria wird genannt. | Professioneller, übersichtlicher THG-Auftritt mit klarer 2026-Prämie, transparenter Prozessdarstellung und gut auffindbaren Informationen. Kleinere Details erst auf Unterseiten bzw. in den FAQ. | Klein, aber übersichtlich: 120 € und fixer Auszahlungstermin (spätestens 30.09.2027) klar genannt; Hinweis auf aliquote Kürzung bei unterjähriger Zulassung vorhanden. | Klein, aber übersichtlich: 125 € klar ausgewiesen; Plattformlogik identisch zur DE-Schwester, AGB-Pfad ungewöhnlich (/conditions). | Klein, aber übersichtlich: reine AT-Sprachvariante des deutschen Auftritts, 100 € klar genannt; anders als die DE-Seite ohne Sofortauszahlungs-Option. |
| Webauftritt (10%) – Punkte Webauftritt | 100% | 80,0% | 90,0% | 100% | 100% | 80,0% | 100% | 90,0% | 80,0% | 80,0% | 80,0% |
| Vertragslaufzeit / Vertragsrisiken (10%) – Vertragsrisiken | Anmeldung und Prämienhöhe beziehen sich ausdrücklich auf das Kalenderjahr 2026. Laut Anbieter bestehen keine Mindestlaufzeiten; eine automatische Verlängerung auf Folgejahre ist weder auf der Angebotsseite noch in den veröffentlichten AGB vorgesehen. | INSTADRIVE bietet eine ausdrücklich auf das Verpflichtungsjahr 2026 begrenzte Prämienvariante an. Bei Wahl dieser Variante gilt Vertrag und Abtretung nur für das laufende Kalenderjahr; eine automatische Verlängerung ist nicht vorgesehen. Daneben wird jedoch eine separate Kombiprämie für 2026 und 2027 angeboten. AGB § 2 Abs. 1 lit. b und § 4 Abs. 2. | Die Abtretung erfolgt laut AGB ausschließlich für das jeweilige Berichts- bzw. Quotenjahr. Für jedes Quotenjahr ist ein eigener verbindlicher Antrag erforderlich; eine automatische Übertragung oder Verlängerung auf Folgejahre ist nicht vorgesehen. Der Plattformvertrag kann vom Nutzer jederzeit durch Löschung des Kontos beendet werden. AGB-Abschnitte „Vertragsabschluss – Antragstellung durch den Vertragspartner“ und „Vertragsbeendigung – Kündigung“. | Anmeldung und Vertrag gelten ausschließlich für das in der Anmeldung angeführte Kalenderjahr. Das Recht von epuls zur Einreichung und Anrechnung der übertragenen Strommengen ist ebenfalls auf dieses Kalenderjahr beschränkt. AGB Punkt 6 „Vertragslaufzeit, Rücktritt vom Vertrag“. | Die Antragstellung und Abtretung erfolgen über den VERBUND-Partner carbonify ausschließlich für das jeweilige Berichts- bzw. Quotenjahr. Für Folgejahre ist ein neuer Antrag erforderlich; eine automatische Verlängerung der THG-Abtretung ist nicht vorgesehen. Der Plattformvertrag führt nicht automatisch zu einer erneuten Quotenübertragung. Carbonify-AGB: „Vertragsabschluss – Antragstellung durch den Vertragspartner“, „Vertragsbeendigung – Kündigung“ sowie „Änderungen dieser AGB; maßgebliche Fassung“. | Der bewertete Online-Tarif gilt ausschließlich für das Kalenderjahr 2026. Die Angebotsseite stellt ausdrücklich klar, dass die Vereinbarung immer für das aktuelle Jahr gilt und für das Folgejahr erneut bestätigt bzw. erneuert werden muss. Eine automatische Folgejahresabtretung ist beim bewerteten Einjahrestarif daher nicht vorgesehen. Die AGB ermöglichen daneben zwar ausdrücklich Verträge mit automatischer Verlängerung sowie Mehrjahresverträge; diese stellen jedoch gesonderte Vertragsvarianten dar und sind nicht Bestandteil des bewerteten 2026-Einjahrestarifs. AGB Punkt 6 „Vertragslaufzeit, Kündigung“ sowie Angebots-/Registrierungsseite 2026. | Die ÖAMTC ePrämie muss für jedes Kalenderjahr neu beantragt werden. Eine Anmeldung für ein Folgejahr setzt einen neuen verbindlichen Auftrag und eine erneute Auftragsbestätigung voraus; eine automatische Verlängerung ist nicht vorgesehen. Das aktuelle Angebot bezieht sich auf 2026. Die AGB ermöglichen allerdings grundsätzlich auch die ausdrückliche Auswahl mehrerer Kalenderjahre. AGB Punkt 2 Abs. 3, Punkt 5 Abs. 1–3 und Punkt 6 Abs. 1. | Die THG-Abtretung gilt für das oder die bei der Anmeldung ausdrücklich ausgewählten Kalenderjahre. Für ein Folgejahr ist ein neuer verbindlicher Auftrag und eine erneute Auftragsbestätigung erforderlich; eine automatische Verlängerung ist nicht vorgesehen. Das öffentlich beworbene Angebot gilt für 2026. AGB § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 1. | Die THG-Abtretung erfolgt über den Partner carbonify ausschließlich für das jeweilige Berichts- bzw. Quotenjahr. Eine automatische Verlängerung oder Übertragung auf Folgejahre ist nicht vorgesehen; für ein weiteres Quotenjahr ist ein neuer Antrag erforderlich. Der fortbestehende Plattformzugang bewirkt keine erneute Quotenabtretung. Carbonify-AGB: „Vertragsabschluss – Antragstellung durch den Vertragspartner“, „Vertragsbeendigung – Kündigung“ sowie „Änderungen dieser AGB; maßgebliche Fassung“. | Der bewertete THG-Tarif bezieht sich auf das Kalenderjahr 2026. Der unbefristete Plattformvertrag ist von der THG-Abtretung zu unterscheiden und bewirkt keine automatische Folgejahresübertragung. Die THG-Quote wird für die im Anmeldeprozess gewählte Dauer übertragen, wobei jeder Übertragungszeitraum einem Kalenderjahr entspricht. Ein weiterer Übertragungszeitraum ist nur Bestandteil des Vertrags, wenn dies bei der Anmeldung ausdrücklich vereinbart bzw. später aktiv verlängert wird. Eine Verlängerung kann bis 15. Dezember deaktiviert werden. Über die gewählte Abtretungsdauer hinaus findet ausdrücklich keine automatische Vertragsverlängerung statt. AGB § 6 Abs. 1 und 3–6. | Das öffentlich beworbene AT-Angebot gilt jeweils für das konkrete Quotenjahr; für das Folgejahr ist eine erneute aktive Beantragung erforderlich. Die AGB erlauben daneben auch eine separate Anmeldung auf unbestimmte Zeit. Diese ist jedoch nicht Bestandteil der konkret bewerteten Einjahresvariante. AGB Ziffer 3.1, 3.4 sowie 8.1.1–8.1.3. |
| Vertragslaufzeit / Vertragsrisiken (10%) – Punkte Vertragsrisiken | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% |
| USt.-Behandlung Gewerbe (5%) – USt-Behandlung Gewerbe | Keine eindeutige Angabe. Das Angebot gilt auch für Firmenfahrzeuge, LMenergy erläutert jedoch nicht, ob die Prämie von 160 Euro bei Unternehmern brutto, netto oder zuzüglich Umsatzsteuer ausbezahlt wird. Die allgemeine AGB-Regel, wonach Preise exklusive Umsatzsteuer gelten, ist auf die Prämienauszahlung nicht eindeutig anwendbar. | Netto zzgl. USt für Gewerbe (§ 10 AGB). | Bei Unternehmern fällt die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit anwendbar, zusätzlich zum ausgewiesenen Prämienbetrag an. Der Betrag ist für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen somit als Nettobetrag zu verstehen. AGB-Abschnitt „Auszahlung der THG-Prämie – Auszahlungsbetrag“, erster Absatz | epuls rechnet gegenüber Unternehmen im Reverse-Charge-Verfahren ab (§ 2 Z 3 UStBBKVO): Die Prämie wird netto ohne USt-Aufschlag ausbezahlt, die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über. Der Gewerbekunde behält den vollen Betrag – wirtschaftlich gleichwertig zu „USt zusätzlich". | Die THG-Prämie wird über carbonify abgewickelt. Laut carbonify-AGB fällt bei Unternehmern die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit anwendbar, zusätzlich zum ausgewiesenen Prämienbetrag an. Der Betrag ist für regelbesteuerte Unternehmen daher netto zu verstehen. Carbonify-AGB: „Auszahlung der THG-Prämie – Auszahlungsbetrag“. | CO2prämie.at rechnet gegenüber Unternehmen im Reverse-Charge-Verfahren ab (§ 2 Z 3 UStBBKVO): Die Prämie wird netto ohne USt-Aufschlag ausbezahlt, die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über. Der Gewerbekunde behält den vollen Betrag – wirtschaftlich gleichwertig zu „USt zusätzlich" | Keine eindeutige Angabe. Unternehmen können die ÖAMTC ePrämie beantragen, die AGB und die Angebotsseite regeln jedoch nicht, ob der beworbene Prämienbetrag bei Unternehmern inklusive Umsatzsteuer, netto oder zuzüglich Umsatzsteuer ausgezahlt wird. AGB Punkt 1 Abs. 2, Punkt 2 Abs. 2 und 4 sowie Punkt 4. | Gewerbliche Nutzer sind vorgesehen; die Abrechnung für Unternehmer erfolgt umsatzsteuerlich über Gutschrift. Damit ist die USt-Behandlung grundsätzlich dokumentiert. Nicht eindeutig ist jedoch, ob der beworbene Prämienbetrag netto zu verstehen ist und die USt zusätzlich ausgezahlt wird. Daher 80 statt 100 Punkte. | Die THG-Prämie wird über carbonify abgewickelt. Bei Unternehmern fällt laut carbonify-AGB die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit anwendbar, zusätzlich zum angezeigten Prämienbetrag an. Der Betrag ist für regelbesteuerte Unternehmen daher als Nettobetrag zu verstehen. Carbonify-AGB: „Auszahlung der THG-Prämie – Auszahlungsbetrag“. | Keine eindeutige Angabe. Die Abrechnung der THG-Prämie erfolgt laut AGB § 5 Abs. 11 als Rechnungsgutschrift; es wird jedoch nicht geregelt, ob die Fahrzeugprämie bei Unternehmensnutzern brutto, netto oder zuzüglich Umsatzsteuer ausbezahlt wird. Die Regelung „ohne Umsatzsteuer, Umsatzsteuer zusätzlich“ in § 7b Abs. 7 betrifft ausschließlich Vermittlungsprovisionen und nicht die THG-Prämie. | Keine eindeutige Angabe. Unternehmer können den Service nutzen, die AGB und die österreichische Angebotsseite regeln jedoch nicht, ob der Prämienbetrag bei Unternehmen brutto, netto oder zuzüglich Umsatzsteuer ausgezahlt wird. AGB Präambel Abs. 3, Ziffer 2.3 und Ziffer 6. |
| USt.-Behandlung Gewerbe (5%) – Punkte USt-Behandlung | 60,0% | 100% | 100% | 100% | 100% | 100% | 60,0% | 80,0% | 100% | 60,0% | 60,0% |
| Gesamtnote | 91,0% | 81,4% | 80,8% | 80,8% | 78,9% | 77,7% | 76,9% | 75,9% | 75,0% | 74,9% | 65,5% |
Eintrag 8541820
Die THG-Prämie für Elektroautos ist in Österreich 2026 erstmals über die gesamte Anbieterbreite dreistellig – der Spitzenreiter zahlt 160 Euro. Wir haben elf österreichische Anbieter geprüft: Prämienhöhe, Auszahlungszeitpunkt, Sofortauszahlung, Webauftritt, Vertragsrisiken und die Umsatzsteuerbehandlung für Gewerbetreibende. Wichtig zu wissen: Bei regulären Tarifen erfolgt die Auszahlung für das Quotenjahr 2026 meist erst 2027; einige Anbieter bieten gegen Abschlag eine deutlich frühere Auszahlung an.
Test aktualisiert am: 19.8.2026
Test aktualisiert am
18.8.2026
Erhebungsstichtag:
14.7.2026
11 Anbieter
im Test
Tester:
Harald Gutzelnig
Korrekturhinweis zum THG-Test 2026
Update vom 18. August 2026: Nach Veröffentlichung des Tests haben wir die Vertragsbedingungen und die Umsatzsteuerbehandlung aller Anbieter noch einmal detailliert überprüft und die Bewertungen mit zusätzlichen Gegenprüfungen konsolidiert. Dabei wurden einzelne Vertrags- und Steuerbewertungen präzisiert.
Besonders relevant sind drei Punkte: Bei INSTADRIVE wird die konkret bewertete Einjahresvariante 2026 nicht automatisch verlängert. Bei epuls und CO2prämie.at erfolgt die Abrechnung gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Reverse-Charge-Verfahren. Die Prämie wird dabei netto ohne Umsatzsteueraufschlag ausgezahlt; die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über. In unserer wirtschaftlichen Bewertung entspricht das der höchsten Stufe der Umsatzsteuerwertung.
Dadurch haben sich auch einzelne Gesamtwerte und Platzierungen verändert. Die aktuelle Spitzengruppe lautet: LMenergy mit 91,00 Prozent vor INSTADRIVE mit 81,38 Prozent und Carbonify mit 80,82 Prozent. epuls folgt mit 80,75 Prozent und bleibt mit 112 Euro unser „Bester Sofortauszahler“.
Die nachfolgende Tabelle und der redaktionelle Testbericht geben den aktuell korrigierten und konsolidierten Stand wieder. Der Erhebungsstichtag für die Prämien- und Angebotsdaten bleibt der 14. Juli 2026.
Der THG-Test 2026 für Österreich
Der österreichische THG-Markt ist 2026 deutlich attraktiver geworden. Alle elf getesteten Anbieter zahlen inzwischen eine reguläre Fixprämie von mindestens 100 Euro – also einen vorab bestimmbaren Betrag, der nicht ausschließlich vom späteren Vermarktungserfolg abhängt. Noch im Vorjahr war das keine Selbstverständlichkeit.
Die von uns gewerteten Fixprämien liegen zwischen 100 und 160 Euro. Damit bleiben die österreichischen Angebote zwar deutlich unter dem deutschen Niveau, haben sich gegenüber 2025 aber spürbar verbessert.
Ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland liegt im zeitlichen Ablauf: Reguläre österreichische THG-Prämien für das Quotenjahr 2026 werden typischerweise erst nach der späteren behördlichen Abwicklung im Jahr 2027 ausgezahlt. Wer nicht so lange warten möchte, kann bei vier der elf getesteten Anbieter eine Sofort- oder Expressvariante wählen – in der Regel gegen einen Abschlag gegenüber der regulären Fixprämie.
Auch in Österreich lohnt sich der Blick hinter die Markennamen. Carbonify, VERBUND und Salzburg AG nutzen dieselbe technische beziehungsweise vertragliche Infrastruktur; Vertragspartner ist dabei die carbonify ATW GmbH. Die angebotenen Konditionen unterscheiden sich dennoch, weshalb wir die Marken getrennt bewertet haben.
Weitere Anbieter sind österreichische Ableger oder Varianten von Unternehmen, die auch am deutschen Markt auftreten. Dazu gehören elequo, Elektrovorteil, INSTADRIVE und WirkaufenDeineTHG. Da sich Prämien, Vertragsbedingungen, Auszahlungsmodelle und Umsatzsteuerbehandlung teilweise deutlich unterscheiden, haben wir jedes Landesangebot separat bewertet.
Testsieger und Spitzengruppe
Platz 1: LMenergy – 91,00 % (Testsieger, höchste Prämie)
160 Euro garantiert · Auszahlung Juni/Juli 2027 · lm-energy.at
LMenergy gewinnt den österreichischen THG-Test 2026 mit 91,00 Prozent. Die garantierten 160 Euro sind der höchste Fixbetrag im Testfeld. Die Prämie ist nicht an einen Strom- oder Ladevertrag gebunden und steht grundsätzlich auch Fahrzeughaltern ohne bestehende Kundenbeziehung zu LMenergy offen.
Auch beim Auszahlungszeitpunkt gehört der Anbieter zur Spitze: Für den regulären Tarif werden Juni beziehungsweise Juli 2027 genannt. Vertraglich ist die THG-Abtretung auf das Quotenjahr 2026 begrenzt; eine automatische Folgejahresabtretung ist nicht vorgesehen. Dafür gibt es 100 Punkte bei den Vertragsrisiken.
Der Webauftritt ist klar und übersichtlich und erhält ebenfalls 100 Punkte. Bei der Umsatzsteuerbehandlung für Gewerbekunden bleibt dagegen offen, ob die 160 Euro brutto, netto oder zuzüglich Umsatzsteuer ausgezahlt werden; deshalb vergeben wir hier 60 Punkte. Eine separate Sofortauszahlung gibt es nicht.
Fazit: Höchste Fixprämie, klarer Auszahlungstermin, Einjahresbindung und ein sehr guter Webauftritt machen LMenergy zum deutlichen Testsieger in Österreich.
Platz 2: INSTADRIVE – 81,38 % (Sehr gut)
130 Euro Fixprämie 2026 · 98 Euro Express · thg.insta-drive.com/at
INSTADRIVE erreicht mit 81,38 Prozent den zweiten Platz im österreichischen Test. Für das Quotenjahr 2026 bietet der Anbieter eine Fixprämie von 130 Euro sowie eine Expressvariante mit 98 Euro an.
Vertraglich ist die von uns bewertete 2026-Variante klar auf das laufende Verpflichtungsjahr begrenzt. Eine automatische Verlängerung der THG-Abtretung auf 2027 ist nicht vorgesehen. Daneben gibt es ein separat wählbares Kombiangebot für 2026 und 2027. Für den bewerteten Einjahrestarif vergeben wir deshalb 100 Punkte bei den Vertragsrisiken.
Der Webauftritt erhält 80 Punkte. Die einzelnen Tarife sind grundsätzlich übersichtlich dargestellt, allerdings wird der Zweijahres-Kombiwert von 300 Euro deutlich prominenter beworben als die Jahresprämie von 130 Euro. Für Gewerbekunden ist die Regelung dagegen eindeutig: Die Prämie wird netto zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet, weshalb INSTADRIVE hier 100 Punkte erreicht.
Fazit: Eine vergleichsweise hohe Fixprämie, zusätzliche Expressoption, klare Einjahresbindung und eine eindeutige Umsatzsteuerregelung bringen INSTADRIVE auf Platz zwei. Etwas weniger eindeutig ist lediglich die Preisdarstellung des separat angebotenen Zweijahresmodells.
Platz 3: Carbonify – 80,82 % (Sehr gut)
125 Euro Klassik · 110 Euro Express · carbonify.at
Carbonify erreicht mit 80,82 Prozent den dritten Platz im österreichischen Test. Der Anbieter bietet 125 Euro im Klassiktarif und 110 Euro als Expressprämie. Damit gehört Carbonify sowohl bei der regulären Fixprämie als auch bei der Sofortauszahlung zur Spitzengruppe.
Vertraglich ist das Angebot klar auf das jeweils beantragte Quotenjahr begrenzt. Für ein weiteres Jahr ist ein neuer Antrag erforderlich; eine automatische Folgejahresabtretung besteht nicht. Dafür vergeben wir 100 Punkte bei den Vertragsrisiken.
Auch für Gewerbekunden ist die Regelung vorteilhaft: Soweit Umsatzsteuer anfällt, wird sie zusätzlich zum ausgewiesenen Prämienbetrag gezahlt. Dafür erhält Carbonify 100 Punkte. Der Webauftritt ist modern und übersichtlich; kleinere Abzüge gibt es wegen der teilweise dynamisch geladenen Preisangaben. Dafür vergeben wir 90 Punkte.
Carbonify ist zugleich die technische beziehungsweise vertragliche Infrastruktur hinter den Angeboten von VERBUND und Salzburg AG. Die Konditionen dieser Marken unterscheiden sich jedoch und werden deshalb separat bewertet.
Fazit: Gute Fixprämie, starke Expressoption, klare Einjahresbindung und eine sehr gute Umsatzsteuerregelung machen Carbonify zu einem der ausgewogensten Angebote im österreichischen Test.
Bester Sofortauszahler: epuls
122 Euro Fixprämie · 112 Euro sofort · epuls.at · Gesamt 80,75 %
epuls bietet mit 112 Euro die höchste Sofortauszahlung im österreichischen Testfeld und erreicht damit in dieser Kategorie 100 Punkte. Gegenüber der regulären Fixprämie von 122 Euro beträgt der Abschlag nur zehn Euro. Damit ist epuls das stärkste Sofortangebot im Test.
Auch der Webauftritt überzeugt: Fix- und Sofortoption werden transparent dargestellt, AGB und FAQ sind gut auffindbar und der Auftritt ist übersichtlich. Dafür vergeben wir 100 Punkte. Vertraglich gilt die Anmeldung für das jeweils gewählte Kalenderjahr; eine automatische THG-Abtretung für Folgejahre ist im bewerteten Modell nicht vorgesehen. Auch hier erreicht epuls 100 Punkte.
Für Gewerbekunden erfolgt die Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren. Die Prämie wird netto ohne Umsatzsteueraufschlag ausgezahlt, die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über. Nach unserer wirtschaftlichen Bewertungslogik entspricht das der höchsten Stufe der Umsatzsteuerwertung, daher erhält epuls auch hier 100 Punkte.
Wie bei anderen Vorabauszahlungen bleibt das Risiko bestehen, dass eine bereits ausgezahlte Prämie bei späterer behördlicher Ablehnung zurückgefordert werden kann.
Fazit: Wer nicht bis 2027 auf die reguläre Auszahlung warten möchte, findet bei epuls mit 112 Euro das stärkste Sofortangebot des österreichischen Tests.
Wer wurde aufgenommen – und wer nicht?
Ein Vergleichstest ist nur so aussagekräftig wie die Regeln, nach denen das Testfeld zusammengestellt wurde. Die Grundsystematik aus dem Vorjahr haben wir 2026 beibehalten und präzisiert.
Aufnahmekriterium: In den Test kommt nur, wer öffentlich und ausreichend verbindlich angibt, welchen garantierten Mindestbetrag ein privater oder gewerblicher Fahrzeughalter erhält. Die Prämie muss auf der Website oder in den Vertragsbedingungen nachvollziehbar sein und darf nicht ausschließlich von einem späteren, noch unbekannten Vermarktungs- oder Verkaufserlös abhängen. Die Mindestschwelle für 2026 liegt bei 100 Euro.
Angebote, deren Höhe ausschließlich vom späteren Vermarktungs- oder Verkaufserlös abhängt – häufig als „Flex“, „Profit“ oder Erlösbeteiligungsmodell bezeichnet –, eignen sich nicht als alleinige Grundlage für einen Preisvergleich. Bietet ein Anbieter daneben eine garantierte Fixprämie an, wird für die Vergleichswertung grundsätzlich dieser garantierte Betrag herangezogen.
Bei CO2prämie.at ist das beispielsweise die Variante GRANIT mit 120 Euro. Daneben gibt es die schnellere RASANT-Auszahlung mit 100 Euro sowie das variable PROFIT-Modell. Für die Wertung der regulären Fixprämie wird ausschließlich der garantierte GRANIT-Betrag berücksichtigt.
Boni zählen nicht zur Basisprämie. Für die Wertung des garantierten Auszahlungsbetrags berücksichtigen wir die reguläre Basisprämie, die ohne zusätzliche persönliche, fahrzeugbezogene oder aktionsbezogene Sondervoraussetzungen für jede reguläre Anmeldung der jeweiligen Fahrzeugklasse erreichbar ist.
Zusätzliche Boni – etwa für Neukunden, das erste angemeldete Fahrzeug, Neufahrzeuge, Empfehlungsaktionen oder andere Sonderbedingungen – werden nicht in die Basisprämie eingerechnet, sondern gesondert ausgewiesen. Entscheidend ist jeweils der Betrag, der ohne die zusätzliche Bonusvoraussetzung erreichbar ist.
Mehrere Marken desselben Unternehmens
Tritt ein Unternehmen unter mehreren Marken mit unterschiedlichen Konditionen auf, führen wir die Angebote getrennt. Das gilt insbesondere für Carbonify, VERBUND und Salzburg AG: Die Angebote nutzen dieselbe technische beziehungsweise vertragliche Infrastruktur, unterscheiden sich aber bei Prämienhöhe, Auszahlungsoptionen und Webauftritt. Die gemeinsame Betreiberstruktur weisen wir transparent aus.
Österreichische Angebote international tätiger Anbieter
elequo, Elektrovorteil, INSTADRIVE und WirkaufenDeineTHG sind auch in Deutschland vertreten. Bewertet wurden ausschließlich die österreichischen Konditionen, da sich Prämien, Vertragsbedingungen, Auszahlungsmodelle und Umsatzsteuerbehandlung teilweise deutlich von den deutschen Angeboten unterscheiden.
Wie haben wir getestet und bewertet?
Die verfügbaren Marktangebote wurden im Juni und Juli 2026 durch Internetrecherche ermittelt und zum Erhebungsstichtag 14. Juli 2026 auf den jeweiligen Anbieterseiten überprüft – einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen, FAQ-Bereiche und, soweit erforderlich, dynamisch geladener Preisangaben.
Die Bewertungen zu Vertragslaufzeit, Vertragsrisiken und Umsatzsteuerbehandlung wurden anschließend bis zum 18. August 2026 noch einmal gesondert überprüft und konsolidiert. Die zugrunde gelegten Prämien- und Angebotswerte bleiben dabei auf den Erhebungsstichtag 14. Juli 2026 bezogen.
Bewertet wurde nach sechs Kriterien mit unterschiedlicher Gewichtung. Die gewichtete Summe ergibt die Gesamtnote. Die Grundsystematik entspricht dem deutschen Test; die jeweiligen Marktanker unterscheiden sich aufgrund des unterschiedlichen Preis- und Angebotsniveaus.
1. Höhe des garantierten Auszahlungsbetrags – 60 Prozent.
Das wichtigste Kriterium. Gewertet wird prozentual gegen den höchsten im österreichischen Test gefundenen garantierten Fixbetrag. 160 Euro bei LMenergy entsprechen 100 Punkten. 125 Euro ergeben 78,1 Punkte, 100 Euro 62,5 Punkte.
Gewertet wird jeweils die reguläre Basisprämie ohne zusätzliche persönliche, fahrzeugbezogene oder aktionsbezogene Bonusvoraussetzungen. Die Normierung gegen das tatsächlich beste Marktangebot vermeidet einen künstlich festgelegten Sollwert und bedeutet zugleich, dass ein unverändertes Angebot schlechter bewertet werden kann, wenn ein deutlich attraktiveres Konkurrenzangebot auf den Markt kommt.
2. Auszahlungszeitpunkt – 10 Prozent.
Die regulären österreichischen Angebote werden im Regelfall erst nach der späteren behördlichen Bestätigung ausgezahlt. Bewertet wird deshalb vor allem, wie konkret und wie früh der Anbieter den regulären Auszahlungstermin nennt. Ein klar benanntes, frühes Zeitfenster erhält mehr Punkte als eine allgemeine Aussage wie „nach erfolgreicher Zertifizierung“.
Entscheidend ist die vertraglich oder auf der Anbieterseite nachvollziehbar zugesagte Auszahlungsdauer im jeweils bewerteten Tarif. Sofort- und Expressmodelle werden zusätzlich in einer eigenen Kategorie berücksichtigt.
3. Höhe der Sofortauszahlung – 5 Prozent.
Als Ausgangspunkt gelten 40 Punkte. Darüber wird proportional bis zum österreichischen Höchstwert von 112 Euro bei epuls bewertet.
Vier der elf getesteten Anbieter bieten eine eigenständige Sofort- oder Expressvariante an: epuls, Carbonify, CO2prämie.at und INSTADRIVE. Sieben Anbieter verfügen über keine solche Zusatzoption.
4. Webauftritt – 10 Prozent.
Bewertet wurden Verständlichkeit, Transparenz, Aktualität und mobile Tauglichkeit. Besonders wichtig ist, dass beworbene Prämien eindeutig dem richtigen Tarif, Zeitraum und gegebenenfalls einer Mehrjahresvariante zugeordnet werden können.
Abzüge gibt es insbesondere bei missverständlicher Preis- oder Tarifdarstellung, widersprüchlichen Angaben oder wenn mehrjährige Gesamtbeträge deutlich prominenter erscheinen als die für ein einzelnes Quotenjahr relevante Prämie. Bei INSTADRIVE betrifft das die prominent beworbenen 300 Euro für die Kombination 2026 und 2027, während die von uns bewertete Einjahresprämie für 2026 bei 130 Euro liegt.
5. Vertragslaufzeit und Vertragsrisiken – 10 Prozent.
Entscheidend ist nicht, wie lange ein Benutzerkonto bei einer Plattform besteht, sondern wie lange die THG-Quote des konkret bewerteten Fahrzeugs tatsächlich abgetreten wird. Mehrjahresbindungen, automatische Folgejahresverlängerungen oder nicht eindeutig auf ein Kalenderjahr begrenzte Abtretungen führen zu deutlichen Abzügen.
Klare Einjahresverträge, bei denen eine neue Abtretung für das Folgejahr nur durch eine aktive Entscheidung des Nutzers zustande kommt, erreichen 100 Punkte. Separat angebotene Mehrjahresvarianten führen nicht automatisch zu einer Abwertung des Einjahrestarifs; entscheidend ist immer die konkret bewertete Tarifvariante.
Bei INSTADRIVE wird deshalb der ausdrücklich angebotene Tarif für das Quotenjahr 2026 bewertet. Das separat wählbare Kombiangebot für 2026 und 2027 ist eine eigenständige Tarifentscheidung und verschlechtert die Vertragswertung des Einjahrestarifs nicht.
Weitere Vertragsrisiken – etwa Preisänderungs-, Kündigungs- oder Rückforderungsklauseln – werden im Kommentarfeld transparent ausgewiesen.
6. Umsatzsteuerbehandlung bei gewerblichen Nutzern – 5 Prozent.
Entscheidend ist die wirtschaftliche Behandlung der beworbenen Prämie für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen. Unser Grundraster lautet: Ist die Umsatzsteuer wirtschaftlich im genannten Betrag enthalten und mindert damit den Nettowert der Prämie, vergeben wir 40 Punkte. Ist die Behandlung nicht eindeutig geregelt, gibt es 60 Punkte. Wird die Umsatzsteuer zusätzlich zur beworbenen Prämie gezahlt oder erfolgt die Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren, sodass die Prämie netto ohne Umsatzsteueraufschlag ausgezahlt wird und die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, vergeben wir 100 Punkte.
Bei epuls und CO2prämie.at erfolgt die Abrechnung gegenüber Unternehmen im Reverse-Charge-Verfahren. Die Prämie wird netto ohne Umsatzsteueraufschlag ausgezahlt; die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über. Nach unserer wirtschaftlichen Bewertungslogik entspricht dies der höchsten Stufe der Umsatzsteuerwertung.
Ebenfalls 100 Punkte erhalten Anbieter, die ausdrücklich regeln, dass bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zur beworbenen Prämie ausgezahlt wird. Das trifft insbesondere auf Carbonify, VERBUND und Salzburg AG zu.
Bei begründeten Zwischenfällen verwenden wir Zwischenwerte, wenn die steuerliche Abrechnung zwar ausdrücklich geregelt ist, aber nicht eindeutig hervorgeht, wie der beworbene Betrag wirtschaftlich zu verstehen ist.
Berechnung der Gesamtnote:
0,6 × Prämie + 0,1 × Auszahlungszeitpunkt + 0,05 × Sofortauszahlung + 0,1 × Webauftritt + 0,1 × Vertragslaufzeit/-risiken + 0,05 × Umsatzsteuerbehandlung.
Vorsicht, Fallstricke
Die Auszahlung dauert häufig länger als erwartet. Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zum deutschen Markt. Wer einen regulären Tarif für das Quotenjahr 2026 wählt, erhält die Prämie meist erst 2027. Deshalb sollte nicht nur die Höhe der Prämie, sondern auch der konkret zugesagte Auszahlungstermin verglichen werden.
LMenergy nennt Juni beziehungsweise Juli 2027, die Salzburg AG spätestens den 30. September 2027 und der ÖAMTC einen Zeitraum bis September. Andere Anbieter bleiben allgemeiner und knüpfen die Auszahlung lediglich an die erfolgreiche Zertifizierung.
Wer nicht so lange warten möchte, kann zwischen vier Sofort- beziehungsweise Expressmodellen wählen. Der Abschlag gegenüber der regulären Fixprämie fällt unterschiedlich aus: bei epuls 10 Euro, bei Carbonify 15 Euro und bei INSTADRIVE 32 Euro.
Die Vertragslaufzeit ist das teuerste Kleingedruckte. Entscheidend ist jedoch nicht, wie lange ein Benutzerkonto oder Plattformvertrag besteht, sondern für welche Kalenderjahre die THG-Quote des konkreten Fahrzeugs tatsächlich abgetreten wird. Ein unbefristetes Benutzerkonto bedeutet daher nicht automatisch eine mehrjährige THG-Bindung.
Bei Elektrovorteil ist beispielsweise zwischen dem unbefristeten Plattformvertrag und der für den konkret gewählten Tarif vereinbarten THG-Abtretung zu unterscheiden.
Auch separat angebotene Mehrjahresmodelle führen nicht automatisch zu einer schlechteren Bewertung des Einjahrestarifs. Maßgeblich ist immer die konkret bewertete Tarifvariante.
Wer flexibel bleiben möchte, sollte deshalb vor Vertragsabschluss prüfen, für welches Quotenjahr die Abtretung gilt und ob für ein Folgejahr eine neue aktive Entscheidung erforderlich ist. Klare Einjahrestarife ohne automatische Folgejahresabtretung erhalten in unserem Test die volle Punktzahl bei den Vertragsrisiken.
Mehrjahresangebote sind nicht automatisch nachteilig – entscheidend ist, dass sie bewusst gewählt werden. INSTADRIVE zeigt das besonders deutlich: Neben dem von uns bewerteten Einjahrestarif für 2026 gibt es ein separat wählbares Angebot für 2026 und 2027.
Eine freiwillig gewählte Mehrjahresvariante ist eine eigenständige Tarifentscheidung und verschlechtert die Bewertung des Einjahrestarifs nicht. Problematisch wäre dagegen eine automatische Folgejahresabtretung ohne erneute aktive Entscheidung des Nutzers.
Rückforderungen bei Sofortauszahlungen. Wer die Prämie erhält, bevor die THG-Quote endgültig behördlich bestätigt wurde, trägt je nach Vertragsmodell das Risiko einer späteren Ablehnung mit. Wird der Antrag nicht anerkannt, kann eine bereits ausgezahlte Prämie zurückgefordert werden. Bei vorsätzlich falschen Angaben oder sonstigen Vertragsverstößen können einzelne Anbieter zusätzlich weitere Sanktionen vorsehen.
Aliquote Kürzung bei unterjähriger Zulassung oder Haltung. Wird ein Fahrzeug nicht während des gesamten Kalenderjahres gehalten beziehungsweise ist es nur für einen Teil des Jahres anspruchsberechtigt, kann die THG-Prämie je nach gesetzlicher und vertraglicher Ausgestaltung anteilig gekürzt werden. Einige Anbieter – etwa die Salzburg AG – weisen auf eine solche aliquote Berechnung ausdrücklich hin.
Beworbene Höchstbeträge sind nicht immer mit der regulären Jahresprämie gleichzusetzen. Prüfen Sie insbesondere, ob ein prominenter Gesamtbetrag an zusätzliche persönliche, fahrzeugbezogene oder aktionsbezogene Voraussetzungen geknüpft ist oder mehrere Quotenjahre zusammenfasst. Bei INSTADRIVE bezieht sich der prominent beworbene Betrag von 300 Euro auf die Kombination 2026 und 2027; für das einzelne Quotenjahr 2026 wird in unserem Test die Fixprämie von 130 Euro bewertet.
Gewerbliche Halter sollten auf die Umsatzsteuer achten. Ein nominell identischer Prämienbetrag kann für ein regelbesteuertes Unternehmen wirtschaftlich unterschiedlich viel wert sein. Bei Carbonify, VERBUND und Salzburg AG wird die Umsatzsteuer zusätzlich zur beworbenen Prämie ausgezahlt. Bei epuls und CO2prämie.at erfolgt die Abrechnung gegenüber Unternehmen im Reverse-Charge-Verfahren: Die Prämie wird netto ohne Umsatzsteueraufschlag ausgezahlt, die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über. Nach unserer wirtschaftlichen Bewertungslogik entspricht dies ebenfalls der höchsten Stufe der Umsatzsteuerwertung. Bei mehreren weiteren Anbietern bleibt die Behandlung öffentlich unklar.
Hintergrund: Was ist die THG-Quote?
Die Treibhausgasminderungsquote ist ein gesetzlich vorgesehenes Klimaschutzinstrument. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen ihre Treibhausgasemissionen reduzieren oder entsprechende anrechenbare Minderungen erwerben. In Österreich beruhen die maßgeblichen Regelungen insbesondere auf der Kraftstoffverordnung.
Auch Elektromobilität kann als anrechenbare Emissionsminderung berücksichtigt werden. THG-Anbieter bündeln die Ansprüche beziehungsweise anrechenbaren Strommengen vieler Fahrzeughalter und vermarkten diese anschließend gegenüber quotenverpflichteten Unternehmen. Ein Teil des erzielten Erlöses wird als THG-Prämie an den Kunden weitergegeben.
Österreichspezifische Bedingungen
1. Die Abwicklung erfolgt zeitversetzt.
Bei einem regulären österreichischen Tarif bedeutet „THG-Prämie 2026“ nicht automatisch, dass die Auszahlung noch im Jahr 2026 erfolgt. Die maßgebliche behördliche Abwicklung findet zeitversetzt statt, weshalb die regulären Prämien für das Quotenjahr 2026 typischerweise erst 2027 ausgezahlt werden.
2. Entscheidend sind die österreichischen Teilnahmevoraussetzungen.
Nicht jede Fahrzeug- und Nutzungskonstellation ist gleichermaßen prämienberechtigt. Kunden sollten deshalb vor der Antragstellung prüfen, ob ihr Fahrzeug und ihre konkrete Ladesituation die Voraussetzungen des jeweiligen Anbieters erfüllen.
3. Bei pauschaler Berechnung wird mit einer vorgegebenen Strommenge gearbeitet.
Für bestimmte Fahrzeug- und Nutzungskonstellationen wird nicht die tatsächlich individuell geladene Strommenge des einzelnen Kunden zugrunde gelegt. Stattdessen gelten pauschalierte beziehungsweise gesetzlich vorgegebene Berechnungsansätze für die anrechenbare Strommenge.
4. Die Zuordnung des geladenen Stroms ist relevant.
Im österreichischen System ist entscheidend, wer die für die Elektromobilität eingesetzte Strommenge anrechnen beziehungsweise vermarkten darf. Deshalb fragen Anbieter unter anderem nach der Ladesituation und danach, ob das Fahrzeug überwiegend an privaten beziehungsweise nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten geladen wird.
5. Bei unterjähriger Zulassung oder einem Halterwechsel kann sich der Anspruch reduzieren.
Wer ein Fahrzeug nur während eines Teils des Kalenderjahres hält oder übernimmt, sollte nicht automatisch von der vollen Jahresprämie ausgehen. Je nach gesetzlicher und vertraglicher Ausgestaltung kann die Prämie aliquot gekürzt werden; einige Anbieter weisen darauf ausdrücklich hin.
Für Verbraucher bleibt deshalb die wichtigste praktische Regel: Nicht nur auf den höchsten Prämienbetrag schauen. Vertragslaufzeit, Auszahlungstermin, Abschlag bei Sofortmodellen und – bei Unternehmen – die Umsatzsteuerbehandlung können einen vermeintlichen Preisvorteil deutlich relativieren.
Alle Preis- und Angebotsdaten basieren auf dem Erhebungsstand vom 14.7.2026. Die Bewertungen zu Vertragslaufzeit, Vertragsrisiken und Umsatzsteuerbehandlung wurden bis zum 18.8.2026 erneut überprüft und konsolidiert. Bei der Fixprämie wird die reguläre Basisprämie ohne zusätzliche persönliche, fahrzeugbezogene oder aktionsbezogene Bonusvoraussetzungen gewertet. Prämienhöhen können sich kurzfristig ändern – prüfen Sie den aktuellen Wert vor der Anmeldung.

